Neue StVO-Novelle – Mehr Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer
München, Juli 2020: Immer mehr Verkehrsteilnehmer teilen sich heute den verfügbaren Platz im Verkehrsraum. Daher ist es besonders wichtig, aufeinander achtzugeben und sich an die Regeln zu halten, damit niemand gefährdet und das Unfallrisiko minimiert wird. Die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom April 2020 bringt mehr Sicherheit für die schwächeren im Straßenverkehr. Viele Punkte der Novelle beziehen sich auf den Radverkehr.
Mit der Einführung der letzten Novelle der StVO sind eine Reihe neuer Verkehrsregeln in Kraft getreten. Darüber hinaus enthält die Novelle stärkere Begrenzungen für den Kraftfahrzeugverkehr. Die wichtigsten Regeln stellt die Landesverkehrswacht Bayern vor:
Mindestüberholabstand für Kfz
Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher hatte die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben.
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t wird aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wurde dort ein generelles Haltverbot eingeführt.
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
Die Sicht zwischen Straße und Radweg soll verbessert und damit die Sicherheit speziell von Radfahrenden erhöht werden. Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen wird daher in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist.
Vorsicht beim Ein- und Aussteigen
Schwere Verkehrsunfälle können auch bei 0 km/h passieren. Wer beim Aussteigen aus dem Auto den Schulterblick sowie den Blick in den Außenspiegel vergisst, riskiert einen Dooring-Unfall, also eine Kollision von Radfahrern mit einer geöffneten Tür. Radfahrer können bei solchen Zusammenstößen schwere Verletzungen erleiden. Das Verwarngeld für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen wird daher von 20 auf 40 Euro verdoppelt. Bei einer Sachbeschädigung können sogar 50 Euro fällig werden.
Die Landesverkehrswacht Bayern wirbt für ein freiwilliges Tragen eines Fahrradhelmes:
Für mehr Sicherheit von Radfahrern braucht es neben guter Infrastruktur und technischen Lösungen (z. B. Abbiege- und Notbremsassistent) auch Schutz für Radfahrende selbst wie durch einen passenden Helm. Er verhindert zwar keine Unfälle, aber kann nachweislich die Folgen mildern und in vielen Fällen auch Leben schützen. Gerade auch bei Alleinunfällen ist es wichtig, dass sich Radfahrende entsprechend wappnen.
Quellen: Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (www.bmvi.de)
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (www.runtervomgas.de)
Deutsche Verkehrswacht e.V. (https://ich-trag-helm.de)